Deutliche Verbesserungen beim Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Deutliche Verbesserungen beim Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz

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Am 6. Juni 2019 wurde das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz mehrheitlich von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der AfD und der LINKEN bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen im Bundestag beschlossen. Das Gesetz enthält viele Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr gesteigert wird. Insbesondere für die Reserve sind viele Verbesserungen erarbeitet worden.

Entstehung des Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz mit Expertise begleitet

Ein voller Erfolg: Die Bundesgeschäftsstelle hat mitgeteilt, dass der Reservistenverband diese größte Gesetzesänderung für die Reserve und die Bundeswehr der letzten Jahre von Anfang an intensiv und konstruktiv kritisch begleitet hat. “Die Arbeit des Präsidiums hat sich bezahlt gemacht. Herausgekommen ist ein ordentliches Plus für unsere Reservistinnen und Reservisten”, sagt Verbandspräsident Oberst d.R. Oswin Veith, selbst Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags und zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion für die Reserve.

Herausgekommen ist ein ordentliches Plus für unsere Reservistinnen und Reservisten

Verbandspräsident Oberst d.R. Oswin Veith

Das “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr” hat noch einige weitere Neuheiten für die Reserve parat: Der „Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft“ bildet die gesetzliche Grundlage, dass Reservistinnen und Reservisten, aktive Soldatinnen und Soldaten bei längerer Abwesenheit bis zu zehn Monate vertreten können. Dadurch wird die seit Jahren in der Bundeswehr gelebte Praxis, die stets auf Basis von Ausnahmegenehmigungen erfolgte, auf rechtlich sichere Beine gestellt.

Reservedienst in Teilzeit

Zudem ist es nun möglich, den neuen Reservedienst in Teilzeit zu leisten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Flexibilisierung des Reservedienstes, der sich so noch besser mit der Lebensrealität unserer Reservistinnen und Reservisten vereinbaren lässt. Gerade bei händeringend benötigten Spezialisten, wie im Sanitätsdienst und dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum, wird diese Flexibilität dringend benötigt, um den Dienst attraktiver zu machen.

Finanzielle Verbesserungen für Reservisten

An anderen Stellen des Entwurfs für das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz bestand noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere beim Unterhaltssicherungsgesetz haben wir als Reservistenverband klar gemacht: Mit uns wird an der Vergütung des Reservedienstes nichts gekürzt – sie muss ausgebaut werden! Im Fall des Dienstgeldes stand im Raum, keine Mindestleistung und keinen Verdienstausfall nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mehr zu zahlen. Kameraden wären hier bei ihrem Dienst am Wochenende massiv schlechter vergütet worden. Hier hat sich der Reservistenverband im Verteidigungsausschuss deutlich für unsere Kameradinnen und Kameraden stark gemacht: In Zukunft wird die Mindestleistung bzw. der Verdienstausfall für jeden Tag der Woche gezahlt, auch zum Dienstgeld hinzu. Wer an einem Samstag oder Sonntag dann z.B. keinen Verdienstausfall hat, weil er nur unter der Woche arbeitet, erhält endlich die Mindestleistung an diesen Tagen. Gleichzeitig wurde das Dienstgeld nochmals ausgeweitet und die Verpflichtungszuschläge gelten neu endlich auch beim Dienstgeld – nochmal bis zu 70 € am Tag mehr.

Bessere Unterstützung für Einsatzgeschädigte

Positiv: Mit dem Einbezug von Angehörigen in die Therapiemaßnahmen Einsatzgeschädigter werden nun auch die geschützt, die bei einer Erkrankung mitbetroffen sind: Ehe- und Lebenspartner, Kinder – alle, die den Kameradinnen und Kameraden nahestehen. Hier haben wir klar gemacht, dass wir diesen Schritt begrüßen, aber der Meinung sind, dass er nicht weit genug geht: Die Beschränkung auf maximal drei Teilnahmen insgesamt und maximal eine pro Jahr ist nicht hilfreich. “Zumindest bei der Jahresbeschränkung konnten wir den Verteidigungsausschuss überzeugen, die Beschränkung aufzuheben”, so Bundesgeschäftsführer Christoph Max vom Hagen. Für ihn ein weiterer wichtiger Schritt in der Versorgung Einsatzgeschädigter und ein Signal an all jene, die die Risiken und Entbehrungen des Soldatenberufes wesentlich mittragen: Die Soldatenfamilien.

Die Reservistenkordel wird abgeschafft

Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz
Die Reservistenkordel kommt ab (Foto: Ronald Nitschke)

Eine weitere Änderung hat großen symbolischen Charakter für die Reserve. Die Abschaffung der Reservistenkordel. Bisher trugen Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines Dienstverhältnisses, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit im Verband, schwarz-rot-goldene Litzen an ihren Schulterklappen. Träger der Marineuniform mussten gar oberhalb ihres Sternes in die Uniform ein Loch bohren und dann dort ein R aus Metall oder textilem Material anbringen. Immer dann, wenn sie im Dienst waren, war dieses zu entfernen und wenn sie nicht im Dienst waren, brachten sie es wieder an. Das hat vielen das Gefühl gegeben, als Soldaten zweiter Klasse gesehen zu werden.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Reservistenverbandes hatte deshalb 2015 beschlossen, sich für die Abschaffung der sogenannten Reservistenkordel einzusetzen. Diesen Auftrag unserer Mitglieder hat das Präsidium des VDRBw gegen viele Widerstände, allen voran des Deutschen Bundeswehrverbandes zeitgerecht durchgesetzt. Präsident Veith: „Das schafft man nur, wenn man anpackt, handelt und sich eine einflussreiche Augenhöhe erarbeitet hat. Das ist dem Präsidium in den letzten Jahren gelungen. Ich danke allen dafür“.

Reserve ist wieder auf der Agenda

Verbandspräsident Oberst d.R. Oswin Veith

Insgesamt 28 Gesetze und Verordnungen wurden mit dem Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz geändert. Für die Reserve hat sich vieles verbessert. “Reserve ist wieder auf der Agenda, das beweist auch dieses Artikelgesetz”, sagt Veith.

Ronald Nitschke
Ronald Nitschke

Vorsitzender der Reservistenkameradschaft Potsdam und Erster stellvertretender Landesvorsitzender mit Aufgabenschwerpunkt Presse und Kommunikation sowie IT und Digitalisierung.