Wie die Bundesgeschäftstelle mitgeteilt hat, wird mit dem vom Bundestag beschlossenen Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz die Reservistenkordel abgeschafft. Dieses Thema wurde in den letzten Monaten bereits vielfach kontrovers diskutiert, unter anderem auf unserer Facebook-Seite, da sich die Abschaffung bereits seit längerem abzeichnete.
Diese Änderung hat großen symbolischen Charakter für die Reserve. Bisher trugen Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines Dienstverhältnisses, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit im Verband, schwarz-rot-goldene Litzen an ihren Schulterklappen. Träger der Marineuniform mussten gar oberhalb ihres Sternes in die Uniform ein Loch bohren und dann dort ein R aus Metall oder textilem Material anbringen. Immer dann, wenn sie im Dienst waren, war dieses zu entfernen und wenn sie nicht im Dienst waren, brachten sie es wieder an. Das hat vielen das Gefühl gegeben, als Soldaten zweiter Klasse gesehen zu werden.
Die Bundesdelegiertenversammlung des Reservistenverbandes hatte deshalb 2015 beschlossen, sich für die Abschaffung der sogenannten Reservistenkordel einzusetzen. Diesen Auftrag unserer Mitglieder hat das Präsidium des VDRBw gegen viele Widerstände, allen voran des Deutschen Bundeswehrverbandes zeitgerecht durchgesetzt. Präsident Veith: „Das schafft man nur, wenn man anpackt, handelt und sich eine einflussreiche Augenhöhe erarbeitet hat. Das ist dem Präsidium in den letzten Jahren gelungen. Ich danke allen dafür“.
Neben dieser symbolischen Änderung bringt das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz eine Vielzahl weiterer Änderungen mit dem der Dienst in der Bundeswehr und der Reserve aufgewertet werden. Dies beginnt bei besseren Rentenrückstellungen für Wehrdienstleistende, über die verbesserte Möglichkeit längere Reservedienste zu leisten, bis zum Reservedienst in Teilzeit, um die Vereinbarkeit mit Zivielberuf und Familie zu verbessern.