Individuelle Grundfertigkeiten

Individuelle Grundfertigkeiten

Jede Soldatin und jeder Soldat muss einmal jährlich seine Leistungen im Bereich individuelle Grundfertigkeiten nachweisen. Dazu sind Vorgaben bei den Schießfertigkeiten, der Selbst- und Kameradenhilfe, dem ABC-Schutz und bei der körperlichen Leistungsfähigkeit zu erfüllen. Dies gilt grundsätzlich auch für beorderte Reservisten. Geregelt wird dies durch die Weisung Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten.

Schießfertigkeit

Soldaten müssen Ihre Leistungen mit Ihrer SollOrg-Waffe nachweisen. Dies sind im Regelfall das Gewehr G36 bzw. die Pistole P8. Gefordert wird das Beherrschen des treffsicheren Schusses.

Selbst- und Kameradenhilfe

Jeder Soldat muss mindestens zum Einsatzersthelfer Alpha ausgebildet sein. Jährlich ist mindestens eines der vier Module zum Kompetenzerhalt zu absolvieren. Andernfalls verfällt die Qualifikation und die Ausbildung muss erneut durchgeführt werden.

ABC-Schutzmaßnahmen

Überprüft wird ob, die Soldaten die sichere und richtige Handhabung der persönlichen ABC-Schutzausstattung beherrschen. Außerdem müssen die verschiedenen bedrohungs- und auftragsangepassten Schutzzustände (BAS 0 bis 4) hergestellt werden können

Körperliche Leistungsfähigkeit

Die zu erbringenden Leistungen umfassen den Basis Fitness Test (BFT), Kleiderschwimmen über 100 Meter und einen Leistungsmarsch. Das Kleiderschwimmen erfolgt nach den Bestimmungen von DLRG und Wasserwacht. Dabei sind 100 Meter innerhalb von 4 Minuten zurück zulegen. Der Leistungsmarsch erfolgt mit 15 Kg Marschgepäck. Dabei sind in maximal 60 Minuten 6 Kilometer zurückzulegen. Es können auch Strecken von 9 Km (90 Minuten) bzw. 12 Km (120 Minuten) gewählt werden.

Individuelle Grundfertigkeiten sind auch durch beorderte Reservisten nachzuweisen. Daher bietet die Landesgruppe Brandenburg regelmäßig die Abnahme der Leistungen an. Die erbrachte Leistung wird dokumentiert und durch die Bundeswehr anerkannt.