Schießausbildung

Schießausbildung

Das Beherrschen der Schießfertigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Grundfertigkeiten aller Soldaten und Reservisten. Die Schießausbildung erfolgt mit den Handwaffen der Bundeswehr nach deren Vorgaben und Vorschriften. Getrennt davon erfolgt das zivile Schießen mit privaten Waffen. Der Schießsport innerhalb des Reservistenverbandes erfolgt auf Grundlage der Schießsportordnung.

Das Schießen mit Handwaffen der Bundeswehr erfolgt ausschließlich in Dienstlichen Veranstaltungen oder Reservediensten. Eine vorbereitende Schießausbildung, wie das Auffrischen der Sicherheitsbestimmungen und theoretische Kenntnisse in der Schießlehre und Schießordnung, können grundsätzlich auch außerhalb des Wehrdienstes in Verbandsveranstaltungen erfolgen. In dem Fall würde aber ohne militärische Waffen und vollständig nach den zivilen Grundsätzen des Schießsports gehandelt. Die Teilnahmen am militärischen Schießen ist nur für Reservisten möglich, die dazu in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden.

Neben der Waffen- und Geräteausbildung und dem scharfen Schuß, kann die Schießausbildung auch am Simulator AGSHP durchgeführt werden. Auf diesem kann an bis zu vier virtuellen Schießbahnen mit je bis zu zwei Waffen geübt werden. Die vier Einzelbahnen können auch auf Knopfdruck zusammengelegt werden, um im Gruppenrahmen trainieren zu können.

Die AGSHP-Ausbildung diens im Regelfall der Vorbereitung für die Ausbildung auf der Schießanlage oder dem Übungsplatz. Dort werden Schulschießen und Gefechtsschießen im Rahmen der Ausbildung durchgeführt. Beim Schulschießen werden festdefinierte Übungen geschossen, um das Schießen zu erlernen bzw. die individuellen Schießfähigkeit zu festigen und zu erhalten. Beim Gefechtsschießen wird die Beherrschung der Waffen vorrausgesetzt. Es dient dazu innerhalb der kleinen Kampfgemeinschaft, des Zuges, usw. gemeinsam das Gefecht in unterschiedlich komplexen Lagen zu führen.