Mitgliedsbeitrag und deren Verteilung

Mitgliedsbeitrag und deren Verteilung

Beitragszahlung

Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von aktuell 30 Euro wird entweder direkt vom Konto der Mitglieder abgebucht oder ist durch diese unaufgefordert zum Beginn eines Jahres zu zahlen. Die Bankverbindung ist im Impressum des Reservistenverbandes hinterlegt. Wenden Sie sich bei Unklarheiten bzgl. des Beitrages, Fragen zu bestehenden Rückständen oder nicht verbuchten Einzahlungen an die zuständige Geschäftsstelle.

Beitragsverteilung

Der Mitgliedsbeitrag wird auf die Bundes-, Landes- und RK-Ebene verteilt. Die Bundesabgabe beträgt 12,50 Euro. Mit Ihr werden u.a. die Kosten für das Magazin Loyal und zentrale Maßnahmen auf Bundesebene finanziert.

Die Verteilung innerhalb der Landesgruppe wird durch den erweiterten Landesvorstand beschlossen. Die Landesgruppe erhält pro Mitglied 5,50 Euro. Davon werden u.a. Ausgaben für militärische Ausbildungen, Sicherheitspolitische Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit finanziert, die auch wieder den RKen und Ihren Mitgliedern zugutekommen. Mit den verbleibenden 12,00 Euro geht der größte Teil innerhalb der Landesgruppe an die Reservistenkameradschaften.

Beitragsschulden

Mitglieder mit offenen Beiträgen werden in verschiedenen Formen auf die offene Beitragschuld hingewiesen. Der Fehlbetrag wird Ihren RKen vom Beitragsrücklauf abgezogen. Des bedeutet, dass der RK anstatt 12,00 Euro Beitragsrückfluss zu erhalten, 12,50 Euro Bundesabgabe und die 5,50 Euro für die Landesgruppe abgezogen wird. Der RK hat also einen Fehlbetrag von 30,00 Euro. Unterstützen Sie Ihre RK indem Sie rechtzeitig Ihren Beitrag überweise oder eine Einzugsermächtigung erteilen. Außerdem reduziert dies die Arbeit in den ehrenamtlichen RK-Vorständen und beim Landesschatzmeister.

Die Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen ist unkameradschaftlich und belastet die Reservistenkameradschaften. Sprechen Sie in besonderen Härtefällen frühzeitig mit Ihrem RK-Vorsitzenden. Daher werden Beitragsschuldner im Regelfall zum Ende eines Jahres durch den erweiterten Landesvorstand ausgeschlossen, um weiteren Schaden vom Verband und den RKen abzuwenden. Die Beitragsschulden bleiben weiterhin bestehen.