Wichtige Termine

Wichtige Termine

Wahlen in den Reservistenkameradschaften

Alle vier Jahre wählen die Reservistenkameradschaften einen neuen Vorstand. Wahlberechtigt sind dabei grundsätzlich alle Mitglieder der entsprechenden Reservistenkameradschaft. Neben dem Vorstand werden die Revisoren und Ihre Stellvertreter sowie die Landesdelegierten gewählt.

Die RK-Vorstände sollten die Wahl dem Landesvorstand und der zuständigen Geschäftsstelle rechtzeitig anzeigen und diese ggf. einladen, damit diese bei Bedarf unterstützen können. Mitglieder des Landesvorstandes können z.B. an der Leitung der Wahlversammlung mitwirken und verpflichten in der Regel den neugewählten Vorstand auf die Satzung. Das Wahlergebnis ist dem Landesvorstand und der zuständigen Geschäftsstelle zeitnah mit dem Wahlprotokoll zu übermitteln.

Termine für RK-Vorstände und Mandatsträger

In den Sitzungen des erweiterten Landesvorstandes und der Landesdelegiertenversammlung wird über die Arbeit und Ausrichtung der Landesgruppe entschieden. Die Teilnahme der jeweiligen Vertreter aus den Reservistenkameradschaften ist wichtig, um die Interessen der Mitglieder auch auf Landesebene abzubilden.

Sitzungen des erweiterten Landesvorstandes

Der erweiterte Landesvorstand tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Zu ihm gehören die Mitglieder des Landesvorstandes und die RK-Vorsitzenden. Die Landesbeauftragten sind Mitglieder ohne Stimmrecht. Sollten die RK-Vorsitzenden nicht an einer Sitzung des erweiterten Landesvorstandes teilnehmen können, ist ein Stellvertreter zu entsenden.

Landesdelegiertenversammlung

An der Landesdelegiertenversammlung nehmen die Delegierten kraft Amtes und die von den Reservistenkameradschaften gewählten Landesdelegierten teil. Delegierte kraft Amt sind die Mitglieder des Landesvorstandes und die Landesrevisoren. Die RKen wählen bei ihrer Wahlversammlung pro angefangenen 20 Mitgliedern einen Landesdelegierten.

Die wichtigste Aufgabe der Landesdelegierten ist es, alle vier Jahre einen neuen Landesvorstand zu wählen. Außerdem kann bei Bedarf auch eine außerordentliche Landesdelegiertenversammlung einberufen werden, um innerhalb der Wahlperiode über auftretende wesentliche Fragen zu beraten.

An der Landesdelegiertenversammlung können grundsätzlich alle Mitglieder der Landesgruppe teilnehmen. Stimm- und Rederecht haben aber nur die gewählten Landesdelegierten der Reservistenkameradschaften und die Landesdelegierten kraft Amtes.

Kommende Termine:

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