Arbeitshilfe für RK-Vorstände

Arbeitshilfe für RK-Vorstände

Ziel des RK-Vorstandes muss es sein, auf der Grundlage der Satzung und Ordnungen des Reservistenverbandes und den Möglichkeiten der freiwilligen Reservistenarbeit, seinen Mitgliedern ein informatives, abwechslungsreiches und besonders interessenlagebezogenes Veranstaltungsprogramm anzubieten.

Die 12 „Gebote für RK-Vorsitzende“:

  1. Beteiligen Sie die Mitglieder bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
  2. Halten Sie ständigen Kontakt zu Ihrem Organisationsleiter.
  3. Planen Sie Veranstaltungen langfristig (viertel-, halb-, ganzjährig).
  4. Halten Sie die Anzahl der Veranstaltungen in Grenzen. Wer vieles bietet, bietet manchen etwas, überfordert aber auch viele.
  5. Gestalten Sie das Programm inhaltlich ausgewogen.
  6. Orientieren Sie sich an den Veranstaltungsprogrammen der Landesgruppe und anderer Reservistenkameradschaften.
  7. Bieten Sie Veranstaltungen an, an denen auch die Familienangehörigen Ihrer Mitglieder teilnehmen können.
  8. Machen Sie Ihre Reservistenkameradschaft örtlich und überregional bekannt.
  9. Arbeiten Sie mit Ihren Vorstandsmitgliedern zusammen, delegieren Sie Aufträge und praktizieren Sie das „Vertreterprinzip“.
  10. Informieren Sie Ihre Mitglieder so oft und umfassend wie möglich. Seien Sie offen für alle Sorgen und Fragen Ihrer Mitglieder und suchen Sie gemeinsam mit Ihnen Lösungen und Antworten.
  11. Werben Sie ständig neue Mitglieder und halten die bereits beigetretenen an, gleiches zu tun.
  12. Stellen Sie bei der Ausführung Ihres Mandats die Vereinsarbeit und den Auftrag in den Vordergrund, nicht aber Ihre Person.

Die Umsetzung und die Gestaltung des RK-Lebens müssen stetig durch Kreativität und Engagement der Vorstände und Mitglieder erfolgen.

Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand

  • Informieren Sie den Landesvorstand rechtzeitig über Wahlen in Ihrer RK. Der Landesvorstand kann bei Bedarf unterstützen.
  • Teilen Sie den Landesvorstand die Wahlergebnisse Ihrer RK mit.
  • Wenn Sie Beauftragte für bestimmte Aufgabenfelder einsetzen wollen, benötigen Sie die Zustimmung des Landesvorstandes. Treten Sie dazu rechtzeitig mit dem Landesvorstand in Verbindung
  • Nehmen Sie an den Sitzungen des erweiterten Landesvorstandes teil.
  • Informieren Sie den Landesvorstand über die Termine Ihrer RK.
  • Senden Sie bis zum Ende des ersten Quartals den Rechenschaftsbericht über die Finanzen des letzten Jahres und den Prüfbericht der Revisoren an den Landesvorstand.
  • Stellen Sie Anträge an den Landesvorstand rechtzeitig. Erstellen Sie dazu eine Beschlussvorlage mit einer Begründung. Der Landesvorstand beschließt grundsätzlich nicht nachträglich. Der Beschluss muss also vor der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen durch den Landesvorstand beraten werden können. Treten Sie dazu am besten im Vorfeld mit dem Landesvorstand in Verbindung.
  • Nutzen Sie für die Verbindungsaufnahme per E-Mail die offiziellen E-Mail-Adresse des Landesvorstandes. Vermeiden Sie die Verwendung privater E-Mail-Adressen.

Wichtige Termine für RKen

Die Durchführung von bzw. die Teilnahme an einigen wesentlichen Terminen ist in der Verbandsarbeit Pflicht. Die Vorstände der Reservistenkameradschaften müssen dies sicherstellen, um eine satzungsgemäße Arbeit zu ermöglichen.

Zu den Terminen: Wichtige Termine.

Reservistenarbeitsgemeinschaften (RAGen)

Für die Förderung und Weiterbildung in besonderen Fachgebieten und Dienstgradgruppen können spezielle Kameradschaften, Arbeitsgemeinschaften (RAG) oder Arbeitskreise (AK) gebildet werden. RAG und AK können sich wie eine RK organisieren. Sie führen die Bezeichnung entsprechend ihrer Tätigkeit oder Zusammensetzung (z.B. RAG Schießsport). Die Gründung einer Reservistenarbeitsgemeinschaft ist nur nach Zustimmung des Landesvorstandes möglich. Die nachträgliche Zustimmung ist im Regelfall nicht möglich.