Grundlagen für finanzielle Unterstützung

Grundlagen für finanzielle Unterstützung

Der wesentliche Teil der Beitragszahlungen innerhalb der Landesgruppe geht an die Reservistenkameradschaften. Ein Zuschuss von Maßnahmen der Reservistenkameradschaften kann daher nur eine gut begründete Ausnahme sein und muss mindestens den folgenden Grundsätzen genügen.

Die Eigenmittel der Landesgruppe sind satzungsgemäß, zeitnah und unter Beachtung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu verwenden. Daran orientieren sich die Entscheidungen des Landesvorstandes und die folgenden Richtlinien. Diese sind im Wesentlichen keine Neuerungen, sondern fassen die bekannten Rahmenbedingungen zusammen und stellen diese klar. Sie sollen den Mandatsträger als Hilfe bei Ihrer Arbeit dienen.

Richtlinien

  • Der Inhalt der Maßnahme ist förderungswürdig. Das heißt sie entspricht den Verbandszielen und bietet einen Mehrwert für die Landesgruppe und deren Mitglieder.
  • Die Maßnahme beginnt erst nach einem positiven Bescheid der Landesgruppe.
  • Die Maßnahme und der Finanzierungsbedarf durch die Landesgruppe sind grundsätzlich bereits in der Jahresplanung vorgesehen. (Meldeschluss beachten!)
  • Es liegt eine vollständige und nachvollziehbare Finanzplanung für die Maßnahme vor. Machen Sie die Verteilung der Kosten deutlich, u.a. mit den Eigenteilen der RK und der Teilnehmer. Hier kann Ihnen auch schon im Vorfeld der Landesschatzmeister helfen.
  • Es erfolgt zeitnah eine ordentliche Abrechnung.
  • Das Sponsoring der Landesgruppe soll in geeigneter Form für die Teilnehmer und in der Berichterstattung sichtbar werden. (z.B. Hinweis in der Einladung, Erwähnung des Sponsorings in einer Ansprache, etc.)
  • Größere Maßnahmen mit Mehrwert für die gesamte Landesgruppe sind berichtenswert. Eine Berichterstattung in den Medien der Landesgruppe ist bei Förderung obligatorisch. Bennen Sie einen Verantwortlichen für die Pressearbeit. Stellen Sie der Landesgruppe geeignetes Material mit den entsprechenden Nutzungsrechten für die Berichterstattung in den Verbandsmedien (z.B. Loyal, Internet, Soziale Netzwerke) zur Verfügung. Dies bedeutet, im Wesentlichen ausformulierte Texte, Fotos und ggf. Videos die im Idealfall nur noch eine Nachbearbeitung benötigen. Sprechen Sie dies am besten vor Antragstellung mit dem Landespressebeauftragten ab.
  • Die Rechenschafts- und Prüfberichte der Reservistenkameradschaft oder RAG müssen vollständig vorliegen, um eine ordnungsgemäße Buchführung und einen satzungsgemäßen Umgang mit den Mitteln sicherzustellen.
  • Der Antrag erfolgt schriftlich und beachtet die o.g. genannten Punkte und klärt die darin aufgeworfenen Fragen
  • Erstellen Sie eine Beschlussvorlage mit Begründung. Die Vorlage erhalten Sie vom Landesvorstand. Fügen Sie dem Antrag relevante Informationen bei, damit der Landesvorstand darüber beschließen kann und den Antrag nicht zurückstellen muss.
  • Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt zeitnah und ordnungsgemäß.

Hinweise

  • Die Beantragung von Bundesmitteln sollte Vorrang vor der Inanspruchnahme der begrenzten Mittel der Landesgruppe haben. Förderungswürdige Maßnahmen können oft auch durch Bundesmittel unterstützt werden. Dies ist regelmäßig bei Militärischer Ausbildung, Sicherheitspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Fall. Ansprechpartner dafür ist der Landesgeschäftsführer. Vor Beantragung soll telefonischer Kontakt mit ihm gesucht werden, um die Möglichkeiten zu erörtern.
  • Vor Anträgen an die Landesgruppe sollte ebenfalls das Gespräch mit dem Landesvorstand gesucht werden.
  • Eine umfassende Begründung bzw. Erläuterung der Maßnahme vermeidet notwendige Nachfragen die zu Verzögerungen führen. (Dennoch gilt auch hier: kurz und bündig.)
  • Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der schriftliche Antrag direkt an den Landesvorstand gerichtet werden. (Am besten per E-Mail an alle Mitglieder.)
  • Interne Veranstaltungen einzelner Gliederungen (Wahlversammlungen, Sommerfeste, Jubiläen) sind in der Regel für sich genommen nicht förderungswürdig. Nicht der Anlass entscheidet über die Förderungswürdigkeit, sondern die Art der Veranstaltung. Insbesondere aufwendigere Veranstaltungen wie Jubiläen sind planbar. Bei höheren Kosten sind ggf. Rücklagen zu bilden oder die Teilnehmer zu beteiligen.

Über die Bewilligung zusätzlicher Mittel entscheidet der Landesvorstand in seinen regulären Sitzungen. Ein Anspruch besteht nicht.