Fördermitglieder

Fördermitglieder

Der Reservistenverband kennt drei Arten der Mitgliedschaft. Reservistinnen und Reservisten können ordentliche Mitglieder werden. Außerordentliches Mitglied werden aktive Soldaten. Alle anderen Personen können, entsprechend der Ordnung für außerordentliche und fördernde Mitglieder, dem Reservistenverband grundsätzlich als Fördermitglied beitreten.

Die Aufnahme als förderndes Mitglied ist durch den Vorstand einer Reservistenkameradschaft zu befürworten. Dies geschieht im Regelfall schriftlich gegenüber dem Landesvorstand. Dieser entscheidet über den Aufnahmeantrag.

Fördermitglieder können grundsätzlich an allen Veranstaltungen des Reservistenverbandes teilnehmen. Über die Teilnahme eines außerordentlichen oder fördernden Mitgliedes an einer dienstlichen Veranstaltung entscheidet die Bundeswehr. Der Mitgliedsbeitrag der außerordentlichen und fördernden Mitglieder entspricht dem der ordentlichen Mitglieder.